Schwanger­schaft

Liebe Patientin,

jetzt beginnt es – das größte Abenteuer Ihres Lebens! Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. In diesem besonderen Lebensabschnitt begleiten wir Sie mit fachlicher Kompetenz, großer Sorgfalt und viel Einfühlungsvermögen. Hierbei beraten wir Sie eingehend zu allen Themen rund um Ihre Schwangerschaft und betreuen Sie gemäß der aktuellen Mutterschafts-Richtlinie, risikoadaptiert und nach aktuellem medizinischen Wissensstand.

Grundsätzlich können Sie sich in einer unkomplizierten Schwangerschaft wie gewohnt verhalten. Sport, Reisen und Intimverkehr sind meist mit wenigen Einschränkungen problemlos möglich. Insbesondere Ausdauersportarten halten Sie auch in der Schwangerschaft gesund und fit, sie sind daher von Vorteil. Von Risikosportarten und Sportarten mit hohem Sturzrisiko raten wir ab.

Für Reisen hat sich insbesondere das 2. Schwangerschaftstrimester bewährt. Halten Sie vor Reiseantritt gerne mit uns Rücksprache, damit wir Sie auf mögliche Risiken hinweisen oder Ihnen Verhaltensempfehlungen für den Urlaubsort mitgeben können.

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, nach Mitteilung Ihrer Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitsplatzes durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob Ihre Tätigkeit oder Ihre Arbeitsumgebung eine Gefahr für Sie oder Ihr Kind darstellen können (z.B. zu hohe körperliche Belastung, Infektionsrisiken, Umgang mit Chemikalien, Nachtarbeit). Falls erforderlich, werden der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen. 

Wir als Ihre Frauenärztinnen beurteilen Ihre individuelle medizinische Situation und können ein ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn eine gesundheitliche Gefährdung für Mutter oder Kind besteht – unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz. Bereits bei der Ausstellung des Mutterpasses prüfen wir sehr sorgfältig Ihre medizinische Vorgeschichte auf Vorerkrankungen und mögliche Risiken.

Entscheiden Sie sich für eine ausgewogene, gesunde Ernährung mit vielen frischen, nährstoffreichen Lebensmitteln. Ihr Körper benötigt nun mehr Proteine, Vitamine und Mineralstoffe, jedoch nicht unbedingt mehr Kalorien. Gerade bei der Ernährung in den ersten Wochen der Schwangerschaft müssen Sie nicht mehr essen, zusätzliche Energie ist erst ab dem 2. Trimenon notwendig. Durchschnittlich sind im 2. Trimenon 250 Kilokalorien (kcal) zusätzlich zu Ihrem bisherigen Tagesbedarf ausreichend, im 3. Trimenon dürfen es etwa 500 kcal mehr sein. Bevorzugen Sie komplexe Kohlenhydrate aus Kartoffeln, Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten und Gemüse und meiden Sie Kohlenhydrate aus Weißmehlprodukten, Süßigkeiten und zuckerhaltigen Getränken.

Um Infektionen zu vermeiden, verzichten Sie bitte auf rohes Fleisch (Tatar, Rohschinken, Mettwurst, Salami etc.), Räucherfisch, rohen Fisch und Rohmilchprodukte. Gemüse und Obst sollen vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.

Bitte rauchen Sie nicht und nehmen Sie während der Schwangerschaft keinen Alkohol zu sich.

Auch bereits das Einatmen rauchhaltiger Luft (Passivrauchen) kann schädlich für Ihr Kind sein und genau wie Alkoholgenuss in kleinsten Mengen zu Entwicklungsstörungen führen.

Um Ihren Impfschutz (Röteln, Tetanus, Keuchhusten, Windpocken) überprüfen zu können, sollten Sie unbedingt bei der ersten Untersuchung Ihren Impfpass vorlegen.

Röntgenuntersuchungen dürfen nur bei dringender Notwendigkeit durchgeführt werden. Falls Sie Medikamente benötigen, halten Sie bitte immer mit uns telefonisch oder persönlich Rücksprache.

Ultraschall

Gewiss freuen Sie sich auf die Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft. Das Kind im Mutterleib beobachten zu können, ist eine großartige Errungenschaft der modernen Medizin. Wenn keine besondere Situation vorliegt, sieht die Mutterschafts-Richtlinie insgesamt drei Routine-Ultraschalluntersuchungen in der gesamten Schwangerschaft vor.

Die meisten Schwangeren möchten in den Wochen zwischen den Routine-Ultraschalluntersuchungen wissen: „Geht es meinem Kind gut? Ist es gut gewachsen? Stimmt die Fruchtwassermenge? Funktioniert die Plazenta ausreichend gut?“. Bei vielen werdenden Eltern besteht zusätzlich der Wunsch nach ergänzenden Ultraschalluntersuchungen, weil es im Familien- oder Bekanntenkreis eine Auffälligkeit gegeben hat.

Unter Beachtung der seit 01.01.2021 geänderten Strahlenschutzverordnung kann die Sorge der werdenden Mutter um die Gesundheit und die Entwicklung des Feten eine medizinische Indikation zur Durchführung zusätzlicher Ultraschall-Untersuchung begründen. 

 

 

Pränataldiagnostik

Bereits zu Beginn Ihrer Schwangerschaft informieren und beraten wir Sie individuell über die Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik, deren Aussagekraft und Bedeutung. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir herausfinden, welche Untersuchungen für Sie persönlich sinnvoll sind und in welchem Umfang Sie pränatale Diagnostik in Anspruch nehmen möchten. Dabei ist es uns wichtig, Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche und Ihre Bedürfnisse in die gemeinsame Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Mittelpunkt Frau Nabburg Krebsvorsorge

Die Ersttrimesterdiagnostik mit dem frühen Organultraschall zwischen der 12+3. – 13+6. SSW zielt primär darauf ab, strukturelle Fehlbildungen des Feten frühzeitig zu erkennen.

Bestandteil der Ersttrimesterdiagnostik ist neben der frühen Organdiagnostik mit Beurteilung des kindlichen Herzens und der übrigen Organe auch die Messung der Nackentransparenz. Durch zusätzliche Bestimmung der Proteine PAPP-A und fr-ßHCG aus dem mütterlichen Blut lässt sich im Rahmen der Ersttrimesterdiagnostik ebenfalls eine individuelle Wahrscheinlichkeit für ein Kind mit Trisomie 21, 18 oder 13 berechnen.

Mit diesem Test ist es möglich, das im mütterlichen Blut zirkulierende, kindliche Erbgut zu untersuchen. Der NIPT hat eine sehr hohe  Verlässlichkeit und Testgenauigkeit für die Trisomien 21, 18 und 13, aber organische, nicht-genetische Fehlbildungen und Anomalien bleiben mit diesem Test unentdeckt.

Dieser Bluttest ersetzt nicht die frühe Feindiagnostik im Rahmen der Ersttrimesterdiagnostik, da nur durch gezielte Ultraschalluntersuchungen viele kindliche Erkrankungen, Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen nachgewiesen oder ausgeschlossen werden können. Diese müssen nicht im Zusammenhang mit den Trisomien stehen.

Das Präeklampsie-Screening umfasst neben der Bestimmung der Biomarker  PAPP-A und PlGF aus dem mütterlichen Blut auch die Messung der Durchblutung in den die Plazenta versorgenden mütterlichen Arterien.

Damit können Risikofaktoren für Wachstumsstörungen des Kindes und schwangerschaftsbedingte Erkrankungen erkannt und risikoreduzierende Maßnahmen eingeleitet werden.

Laboruntersuchungen

Laboruntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge. Bereits zu Beginn der  Schwangerschaft führen wir erste labordiagnostische Untersuchungen durch, um Ihren Gesundheitszustand zu erfassen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Darüber hinaus können je nach individueller Situation und persönlichem Wunsch weitere Laboruntersuchungen sinnvoll sein.

Dazu gehören Untersuchungen auf Toxoplasmose, Zytomegalie (CMV), Parvovirus B19 sowie der Nachweis von Streptokokken der Gruppe B (GBS) im späteren Verlauf der Schwangerschaft. Über die jeweiligen Untersuchungen, ihre Aussagekraft und den möglichen Nutzen beraten wir Sie gerne individuell.

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch Kontakt zu Katzen (Katzenkot) oder durch den Genuss von nicht durchgegartem Fleisch (Mett, Tatar, Schinken, Salami) sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat.

In Deutschland haben ca. 45-50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt.

Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Beeinträchtigungen beim Ungeborenen entstehen. Mit dem Test zu Beginn der Schwangerschaft wird frühzeitig festgestellt, ob Antikörper gegen Toxoplasmose vorhanden sind.

Cytomegalieviren können bei einer Infektion des Ungeborenen zu Wachstumsverzögerungen, Gehör- und Sehstörungen sowie zu geistiger Behinderung führen.

Zu Beginn der Schwangerschaft kann durch eine Blutprobe überprüft werden, ob bereits vor der Schwangerschaft eine Infektion mit CMV durchgemacht wurde und damit eine Immunität besteht.

Dringend empfehlenswert ist eine Testung für Frauen, die familiär oder beruflich engen Kontakt mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr haben, da Kinder dieser Altersgruppe Cytomegalie-Viren besonders häufig und in besonders hoher Zahl über ihre Körperflüssigkeiten ausscheiden.

Eine Infektion mit Ringelröteln wird von Mensch zu Mensch über Tröpfchen (z.B. Nasen- und Rachensekret) übertragen. Eine Ringelröteln-Infektion in der Schwangerschaft kann zu einer fetalen Blutarmut (Anämie) führen. Etwa die Hälfte aller 20- bis 30-jährigen Erwachsenen haben in ihrem Leben eine Ringelröteln-Infektion durchgemacht und gelten als immun.

Ein Bluttest kann Aufschluss darüber geben, ob Sie eine solche Infektion bereits hatten und als immun betrachtet werden können oder ob bei Ihnen aufgrund fehlender Immunität ein Infektionsrisiko in der Schwangerschaft besteht.

Streptokokken der Gruppe B lassen sich bei etwa jeder vierten Schwangeren in der Vagina oder dem Darm nachweisen. Da sie zur Normalflora gehören, verursachen sie in der Regel keine Beschwerden. Unter der Geburt kann sich jedoch das Neugeborene infizieren und an einer Pneumonie (Lungenentzündung) oder Meningitis (Hirnhautentzündung) erkranken.

Durch einen Abstrich kann auf eine mögliche Besiedelung mit Streptokokken der Gruppe B getestet werden. Bei positivem Nachweis erhält die werdende Mutter im Krankenhaus unter der Geburt eine intravenöse Antibiotikagabe. Damit wird das Infektionsrisiko für das Neugeborene minimiert.

Untersuchung Dr. med. Daniela Heigenhauser